Grundsätze der Rechnungslegung
Die Jahresrechnung entspricht dem schweizerischen Obligationenrecht und den Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA.
Anhang zur Jahresrechnung
Die Jahresrechnung entspricht dem schweizerischen Obligationenrecht und den Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA.
Die Jahresrechnung schliesst auf den 31. Dezember ab.
Die Bewertung erfolgt nach einheitlichen Kriterien. Es gilt das Prinzip der Einzelbewertung der Aktiven und Verbindlichkeiten.
Aufwendungen und Erträge in Fremdwährung werden zu den Kursen des Transaktionsdatums oder zu Durchschnittskursen bewertet. Auf fremde Währung lautende Bilanzpositionen werden zu den folgenden Tageskursen des Bilanzstichtags umgerechnet:
In den Kapitalanlagen sind Festgelder mit einer Gesamtlaufzeit von mehr als drei Monaten, Aktien, Obligationen, alternative Anlagen und Immobilien enthalten.
Die Aktien, Obligationen und alternativen Anlagen werden höchstens zum Anschaffungs-, zum tieferen Marktwert oder zum tieferen Vorjahresbuchwert (Niederst-Niederstwertprinzip) bilanziert. Die Marchzinsen werden periodengerecht abgegrenzt und unter den transitorischen Aktiven ausgewiesen.
Die Immobilien werden grundsätzlich zum Anschaffungswert unter Abzug der steuerlichen Abschreibungen bilanziert.
Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben sowie Sicht- und Depositengelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von höchstens 90 Tagen, welche für den Bedarf des operativen Versicherungsgeschäfts verwaltet werden. Diese sind zu Nominalwerten unter Berücksichtigung aktueller Fremdwährungskurse bewertet.
Die Anschaffungskosten der Sachanlagen werden im Geschäftsjahr abgeschrieben. Der Goodwill wird grundsätzlich zum Anschaffungswert unter Abzug der steuerlichen Abschreibungen bilanziert.
Diese Positionen sind zu Nominalwerten bewertet. Das Delkredere wird aufgrund der Fälligkeitsstruktur und der historischen Ausfallwahrscheinlichkeit bestimmt. Für spezifisch bekannte Forderungsrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Prämienüberträge: Unter dieser Position werden Prämienerträge ausgewiesen, die eine Periode nach dem Bilanzstichtag betreffen.
Rückstellungen für Versicherungsleistungen: Diese Rückstellungen entsprechen einer Schätzung der in Zukunft anfallenden, nicht diskontierten Schadenzahlungen. Die Schadenrückstellungen umfassen die Rückstellungen für gemeldete Schäden und die Rückstellungen für eingetretene, jedoch noch nicht gemeldete Schäden sowie die entsprechenden Schadenbearbeitungskosten. Die Schätzung erfolgt nach versicherungsmathematisch anerkannten Grundsätzen und steht im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Vorschriften.
Übrige nicht versicherungstechnische Rückstellungen: Unter dieser Position werden sämtliche nicht versicherungstechnische Rückstellungen ausgewiesen, sofern der daraus resultierende Mittelabfluss in den nächsten Jahren erwartet wird. Die Position wird auf jeden Bilanzstichtag aufgrund der wahrscheinlichen Mittelabflüsse bewertet.
Diese Positionen umfassen neben vorausbezahlten Prämien, welche das Folgejahr betreffen, auch die Verbindlichkeiten aus abgerechneten Versicherungsleistungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten. Die Bewertung erfolgt zu Nominalwerten.
Alle laufenden Ertrags- und Kapitalsteuern werden zum effektiven Steuersatz berechnet und unter den passiven (Steuerverbindlichkeiten) bzw. aktiven (Steuerguthaben) Rechnungsabgrenzungen bilanziert.
Mit Beschluss vom 14. Februar 2024 hat der Verwaltungsrat der SOLIDA Versicherungen AG die Jahresrechnung genehmigt. In der Jahresrechnung sind alle bis zu diesem Zeitpunkt bekannten Ereignisse berücksichtigt, deren auslösende Ursache vor dem Bilanzstichtag liegt. Im Weiteren sind keine Ereignisse eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im vergangenen Jahr gehabt hätten.
Hinweis: In der Darstellung können geringfügige Rundungsdifferenzen auftreten.
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SOLIDA Versicherungen AG, nach schweizerischem Aktienrecht mit Sitz in Zürich.
Es bestehen nach Art. 959c OR keine weiteren ausweispflichtigen Sachverhalte.